Am 01.03.2003 löste das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) die im Jahre 2000 erlassene und im Jahre 2002 als für nicht haltbar erklärte Gefahrtierverordnung in Niedersachsen ab.
Laut diesem Gesetz in aktueller Fassung werden an die Haltung von als von der zuständigen Behörde gefährlich eingestuften Hunden - unabhängig von der Rasse - spezielle Anforderungen gestellt.
In diesem Wesenstest wird die Gefährlichkeit - oder besser ausgedrückt die Sozialverträglichkeit - des Hundes mit dem Menschen und Hunden überprüft.
Die Durchführung dieser Tests obliegt speziell vom Niedersächsischem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten benannten Tierärzten, zu denen Frau Dr. Tatjana Rusch seit dem Jahre 2000 zählt.
Nach dem Absolvieren des Wesenstests wird von der zur Testabnahme Befugten ein Gutachten erstellt, welches vom Hundehalter bei der zuständigen Behörde einzureichen ist.
Dr. med. vet. Tatjana Rusch | Prakt. Tierärztin
Zusatzbezeichnungen: Akupunktur, Homöopathie, Verhaltenstherapie und Tierschutzkunde (Kleintiere)
Sachverständige Prüferin nach NHundG: theoretische und praktische Sachkundenachweise / Wesenstest
Gespannprüferin für Blindenführhunde
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