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Sachkundenachweis für HundeHALTER

Mit dem Inkrafttreten des aktuellen NHundG (Niedersächsisches Hundegesetz) am 1.7.2011 haben sich für Hundehalter in Niedersachsen einige Änderungen ergeben. 

Neben der Kennzeichnungspflicht mit einem Mikrochip sowie der Verpflichtung, eine Haftpflichtversicherung für den Hund inne zu haben, hat insbesondere der Sachkundenachweis für den Tierhalter Bedeutung: Ab dem 01.07.2013 muss jeder, der in Niedersachsen einen Hund hält, sofern er nicht innerhalb der letzten 10 Jahre länger als 2 Jahre nachweislich schon einen Hund gehalten hat, den Nachweis über die theoretische und praktische Sachkunde zur Hundehaltung nachweisen.

Dabei ist die theoretische Prüfung bereits vor der Aufnahme der Hundehaltung abzulegen, die praktische Sachkundeprüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung. Innerhalb einer Familie bzw. eines Haushaltes muss nur derjenige seine Sachkunde nachweisen, der Halter des Tieres ist.

Auch ist es nicht verpflichtend, die praktische Sachkunde mit einem bestimmten Hund nachzuweisen: Ein Halter, der mehrere Hunde hält, legt die praktische Sachkundeprüfung mit einem der Tiere ab.Innerhalb einer Familie bzw. eines Haushaltes muss nur derjenige seine Sachkunde nachweisen, der Halter des Tieres ist.

Sachkundeprüfer bedürfen einer behördlichen Zulassung, die wir inne haben (Dr. Tatjana Rusch, sachverständige Prüferin).

Der Sachkundenachweis (Theorie und Praxis) kostet pro Hundehalter insgesamt 115,00 Euro. Prüfungstermine erfragen Hundehalter bitte in der Praxis. 

Eine theoretische Sachkundeschulung ist für die Aufnahme der Hundehaltung ebenso wie die Fahrschule für den Autoführerschein sehr sinnvoll und empfehlenswert. Anmeldungen für unsere Wochenend- oder Abend-Seminare im www.seminarhaus-brainstorming.de zum Sachkundenachweis nimmt unser Praxisteam gerne entgegen.

Ihre Sympathische Tierarztpraxis im Herzen von Sereetz

Kleintierpraxis Sereetz

Dr. med. vet. Tatjana Rusch  |  Prakt. Tierärztin

  • Zusatzbezeichnungen: Akupunktur, Homöopathie, Verhaltenstherapie und Tierschutzkunde (Kleintiere)

  • Sachverständige Prüferin nach NHundG: theoretische und praktische Sachkundenachweise / Wesenstest

  • Gespannprüferin für Blindenführhunde

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