Das Digitale Röntgen bzw. Erstellung von Röntgenaufnahmen gehört zu den bildgebenden Verfahren. Mittels eines Röntgenbildes im medizinischen Bereich ist es möglich, Strukturen im Inneren eines Organismus darzustellen. Dazu wird der Körper von einem Röntgengerät mit einer bestimmten Art radioaktiver Strahlen durchleuchtet. Bei dieser Durchleuchtung werden von verschiedenen Organen die Strahlen unterschiedlich stark absorbiert.
Das heißt, auf der Seite, wo die Strahlen wieder aus dem Körper austreten, kommt entweder die fast die gleiche Menge Röntgenstrahlung an wie hinein geschickt oder entsprechend der Absorption weniger. Diese Strahlenmenge wird auf einem unter dem Tier liegenden Röntgenfilm „eingefangen“.
Während beim Film aus dem Fotoapparat das entwickelte Negativ zu einem Positiv, unserem Urlaubsfoto, bearbeitet wird, bleibt das Röntgenbild ein Negativ. Das bedeutet, dass Strukturen im Körper, die viel Röntgenstrahlung absorbiert haben, auf dem Bild weiß aussehen. Zu diesen röntgendichten Strukturen zählen z.B. Knochen. Luft in den Lungen hingegen absorbiert keine Strahlung und sieht schwarz aus.
Wann nutzen wir die bildgebende Röntgendiagnostik?
Die
eben beschriebene Natur der Digitalen Röntgenaufnahme gibt schon sehr viel
Aufschluss über die Einsatzmöglichkeiten des Röntgengerätes. So lassen
sich insbesondere Knochen und in dem Zusammenhang Gelenke und Zähne
(Zahnwurzelprozesse etc.) sehr gut im Röntgenbild darstellen. Innere
Organe sind ebenfalls darstellbar, jedoch kann hier primär eine Aussage
über deren Lage und Größenverhältnisse gegeben werden. Weiterhin können
Flüssigkeitsansammlungen z.B. in der Bauchhöhle oder Umfangsvermehrungen
in der Lunge erkannt werden. Außerdem gibt das Röntgenbild Aufschluss
über mögliche Fremdkörper im Magen-Darm-Trakt, wobei hier die
Aussagekraft stark von der Röntgendichte des Fremdkörpers abhängig ist.
Für die Diagnose von Trächtigkeiten ist die Röntgenaufnahme für uns
nicht Mittel der ersten Wahl.
Sind Röntgenstrahlen gefährlich?
Ein
Grund dafür, weshalb wir Trächtigkeiten nicht mit dem Röntgengerät
diagnostizieren, sind die Nebenwirkungen dieses bildgebenden Verfahrens.
Röntgenstrahlen sind wie gesagt eine bestimmte Art radioaktiver
Strahlen. Radioaktive Strahlen können Veränderungen in unseren Zellen
verursachen, sogenannte Mutationen, welche schwere Folgen haben können.
Insbesondere Organismen oder Gewebe, die einer schnellen Zellteilung
unterliegen, sind besonders gefährdet (Jungtiere oder Welpen im
Mutterleib). Solche Mutationen können einerseits Missbildungen zur Folge
haben oder ein „Zellchaos“ anrichten, welches in einer Tumorbildung
enden kann.
Aus diesen Gründen unterliegt der Umgang mit Röntgenstrahlen in der Medizin strengen gesetzlichen Regelungen. Denn nicht nur bei den behandelten Tieren können die Strahlen Schaden anrichten, sondern gerade auch bei uns Menschen. Wir Menschen, die das Tier für die Röntgenaufnahme festhalten müssen, tragen Schutzkleidung aus Blei, durch die keine Strahlung an unseren Körper herankommen kann. Dennoch gibt es auch immer ungeschützte Partien am Körper, weshalb ein Restrisiko immer vorhanden bleibt.
Aus diesem Grund ist es auch in unserer Praxis für den Tierhalter nicht möglich, sein Tier bei der Röntgenaufnahme zu begleiten. Zwar wäre das vom Gesetzgeber her sogar machbar, doch sind damit noch strengere Auflagen wie z.B. die schriftliche Einverständniserklärung des Tierhalters notwendig. Bis diese Auflagen alle erfüllt sind, hat das routinierte Praxisteam jedoch schon längst das Tier geröntgt, ohne Streß und Risiko für „Herr und Hund“ und alle Beteiligten aufkommen zu lassen. Aus den genannten Gründen gehen wir in unserer Praxis sparsam mit der Anwendung des Röntgengerätes um: In vielen Fällen leistet es und bzw. dem Patienten gute Dienste. In ebenso vielen Fällen können wir auf den Einsatz von Röntgenstrahlen verzichten oder diese durch eine andere Diagnostik ersetzen.
Dr. med. vet. Tatjana Rusch | Prakt. Tierärztin
Zusatzbezeichnungen: Akupunktur, Homöopathie, Verhaltenstherapie und Tierschutzkunde (Kleintiere)
Sachverständige Prüferin nach NHundG: theoretische und praktische Sachkundenachweise / Wesenstest
Gespannprüferin für Blindenführhunde
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