Blindenführhunde sind ein Hilfsmittel im Sinne des § 33 SGB V. Sie sollen einem blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen eine gefahrlose Orientierung in vertrauter als auch in fremder Umgebung gewährleisten.
Da der Blindenführhund im Gegensatz zu den sonst üblichen Hilfsmitteln (z.B. Langstock) ein lebendes Wesen ist, erfordert die Auswahl von Hunden und deren Ausbildung zum ständigen Begleiter des Versicherten einschließlich dessen „Einschulung“ mit dem Blindenführhund ein besonders hohes Maß an individuellem Einfühlungsvermögen und Sachkunde in Bezug auf den Hund und das Orientierungs- und Mobilitätstraining für Blinde.
Gemäß der Qualitätskriterien für Blindenführhunde (Spitzenverbände der Krankenkassen –Hilfsmittelverzeichnis-) steht am Ende des Einarbeitungslehrganges für das Gespann „Führhundhalter und Führhund“ die Prüfung durch einen zugelassenen Gespannprüfer.
Nur, wenn die Gespannprüfung erfolgreich absolviert wurde, trägt die Krankenkasse die Kosten für das Hilfsmittel Blindenführhund.
Die Gespannprüfung erfolgt im Regelfall auf Anforderung der Krankenkasse.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.bgbfh.de
Dr. med. vet. Tatjana Rusch | Prakt. Tierärztin
Zusatzbezeichnungen: Akupunktur, Homöopathie, Verhaltenstherapie und Tierschutzkunde (Kleintiere)
Sachverständige Prüferin nach NHundG: theoretische und praktische Sachkundenachweise / Wesenstest
Gespannprüferin für Blindenführhunde
Telefon
Fax
Im Notfall
0451 / 58 368 500
0451 / 58 368 115
0172 / 53 77 085
Dorfstraße 8
23611 Ratekau / Sereetz
Mo / Mi / Sa
Di / Do
09:00 bis 11:00 Uhr
16:00 bis 18:30 Uhr
sowie nach Absprache. Um Terminvereinbarung wird gebeten.